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5G-Netzausbau

So hilft die MIG, Tausende Funklöcher zu schließen

Schlechter Mobilfunkempfang soll endlich der Vergangenheit angehören. Daran arbeitet die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, kurz MIG. Sie erkundet Standorte, plant und verteilt Fördergeld – überall dort, wo die Netzbetreiber „weiße Flecken“ und Funklöcher nicht selbst beseitigen.

In Deutschland entstehen jeden Tag rund zehn neue Mobilfunkstandorte. Doch dieses Wachstum ist nicht schnell genug, um die Nachfrage zu decken. Auch wenn die Netzbetreiber das Mobilfunknetz in Deutschland mit Hochdruck ausbauen, benötigen sie Hilfe, um auch kleine Dörfer und Ortsteile, abgelegene Baggerseen oder weitläufige Wanderwege zu versorgen. Diese Hilfestellung übernimmt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG). Sie ist ein öffentliches Unternehmen, das 2020 gegründet wurde, um bei der Schließung der Versorgungslücken im Mobilfunk zu unterstützen.

Die MIG setzt die Mobilfunkförderung des Bundes um. Sie plant neue Funkmasten mit mindestens 4G dort, wo noch kein Netzbetreiber eine mobile und breitbandige Datenübertragung anbietet. Man spricht hier von „weißen Flecken“. Für die „grauen Flecken“, in denen einzelne, aber nicht alle Mobilfunknetze funktionieren, ist die MIG nicht zuständig. Hier müssen sich die Netzbetreiber selbst um eine bessere Versorgung kümmern.

Die Mobilfunkförderung des Bundes läuft bis Ende 2024. Bis dahin bewilligt die MIG noch Förderungen für neue Mobilfunkstandorte. Anschließend wird sie die Erkenntnisse aus ihrer Arbeit den Mobilfunknetzbetreibern zur Verfügung stellen und damit den eigenwirtschaftlichen Ausbau erleichtern.

Wie arbeitet die MIG?

Schritt 1: Die Analyse

Mitarbeitende der MIG haben sich systematisch die Mobilfunksituation in Deutschland angeschaut. Mithilfe von Daten der Netzbetreiber haben sie mehrere tausend weiße Flecken und Funklöcher gefunden, also Orte, an denen nur das 2G-Netz zur Verfügung steht oder überhaupt kein Handyempfang möglich ist. Benachbarte Gebiete mit weißen Flecken und Funklöchern hat die MIG teilweise zusammengefasst. Diese haben die Fachleute nach bestimmten Kriterien wie Bevölkerungsdichte oder landwirtschaftlicher und touristischer Nutzung sortiert und priorisiert.

Schritt 2: Die Abstimmung

Die MIG stimmt diese Gebiete auch mit den Bundesländern ab. So finden Bund und Länder gemeinsam jene Gebiete, die dringend vom Bund geförderte Mobilfunkstandorte benötigen. Auch die Bundesländer fördern zum Teil den Ausbau von Mobilfunk mit eigenen Landesprogrammen, mit denen die MIG nicht konkurrieren darf. Deshalb findet mit den Landesregierungen eine vertiefte Abstimmung statt, um eine Doppelförderung auszuschließen.

Schritt 3: Die Markterkundung

Schritt für Schritt veröffentlicht die MIG auf ihrer Website Gebiete, in denen ein neuer Funkmast entstehen sollte. Sie informiert die Netzbetreiber und die potenziellen Standortbetreiber, dass sie ein sogenanntes Markterkundungsverfahren beginnt. Diese haben acht Wochen Zeit, um mitzuteilen, ob sie innerhalb der folgenden drei Jahre hier selbst einen Mobilfunkmast bauen wollen. Lautet ihre Antwort Ja, ist das Gebiet nicht förderfähig und die MIG beendet an dieser Stelle ihre Arbeit. Ist kein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Betreiber vorgesehen, geht die Arbeit der MIG erst richtig los. Das ist der Fall in Musterhausen, ein fiktiver Ort, der hier als Beispiel dienen soll.

Schritt 4a: Die Funknetzplanung

Jetzt startet die Standortvorbereitung. Expertinnen und Experten der MIG nehmen den weißen Fleck von Musterhausen unter die Lupe. Mithilfe von Software ermitteln sie Suchkreise. Innerhalb dieser muss ein Grundstück für einen künftigen Mobilfunkstandort gefunden werden. Die Fachleute müssen hierbei die Hügel und Senken von Musterhausen beachten sowie Gebäude und Wälder, die womöglich den Empfang beeinträchtigen, und planen, wie hoch der Funkmast sein muss, um den weißen Fleck auszuleuchten.

Schritt 4b: Die Standortsuche

Nun beginnt die Arbeit vor Ort. Mitarbeitende der MIG kontaktieren die Kommune Musterhausen und bitten sie um die Angabe geeigneter Grundstücke. Für Musterhausen ist es attraktiv, einige Quadratmeter für den Bau eines Funkmasts zu vermieten. Die Kommune wünscht sich schon lange eine bessere Mobilfunkversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger. Auch für Privatleute oder Unternehmen ist die Vermietung von Flächen für Funkmasten als zusätzliche Einnahmequelle attraktiv. Auf dem YouTube-Kanal der MIG erhalten Sie Einblicke in den Verlauf der Standortsuche an verschiedenen Orten.

Schritt 4c: Die ersten Verträge

In Musterhausen hat sich eine Landwirtin entschieden, einen Teil ihrer Wiese für den Bau eines Funkturms zu vermieten. Analysen haben ergeben, dass ein Stromanschluss ganz in der Nähe ist und eine Glasfaserleitung verlegt werden könnte. So erhält der Mast eine schnelle Datenanbindung für 4G- und 5G-Mobilfunk. Die MIG schließt Vorverträge, um den Standort für den geförderten Mobilfunkausbau zu sichern. Außerdem spricht sie die Mobilfunknetzbetreiber an.

Schritt 5: Der Förderaufruf

Das Grundstück steht nun zur Verfügung. Die MIG hat zudem geklärt, welche Mobilfunkunternehmen den geförderten Mast mit ihren Antennen ausrüsten werden. Außerdem ist absehbar, dass ein Mobilfunkmast an diesem Standort genehmigungsfähig ist. Jetzt veröffentlicht die MIG auf ihrer Homepage einen Förderaufruf zu diesem Vorhaben. Potenzielle Betreiber des Funkturms können sich bewerben. In der Regel sind die Netzbetreiber heute nicht mehr Funkturmbesitzer. Tochterunternehmen oder komplett eigenständige Firmen, so genannte Tower Companies, kümmern sich darum.

Schritt 6: Die Zuwendung

Die MIG fördert bis zu 99 Prozent der entstehenden Ausgaben. So wird der Bau eines Funkmasts auch im dünn besiedelten Musterhausen attraktiv. Eine Übersicht der bewilligten Projekte veröffentlicht die MIG auf ihrer Website.

Schritt 7: Der Bau

Wer bei der Ausschreibung erfolgreich ist, soll den Standort innerhalb von zwölf Monaten fertig bauen. Nach Ablauf des Förderzeitraums von sieben Jahren müssen die Funkturmbetreiber die entstehenden Kosten selbst erwirtschaften. Der Mast von Musterhausen ist dann in ihrer Verantwortung. Während der Bauphase steht die MIG bereit, um etwa zwischen Kommune, Land, Bevölkerung und Unternehmen zu vermitteln.

Ist das alles geschafft, soll nicht nur Musterhausen, sondern ganz Deutschland weitgehend frei von weißen Flecken und Funklöchern sein. Denn neben den staatlich geförderten Standorten entstehen weiterhin jene, die Funkturmbetreiber eigenwirtschaftlich planen und bauen. Außerdem modernisieren die Netzbetreiber laufend die schon bestehenden Funkmasten und Dachstandorte.

Mobilfunkstrategie und Netzausbau

Grundlage für die Arbeit der MIG bildet die 2019 beschlossene Mobilfunkstrategie der Bundesregierung. Schon damals war klar, dass „weiße Flecken“ bleiben, wenn die Netzbetreiber Ende 2024 alle Versorgungsauflagen erfüllt haben. Deshalb stellte der Bund frühzeitig 1,1 Milliarden Euro für den staatlich geförderten Ausbau von Mobilfunkstandorten zur Verfügung. Sind diese Standorte in Betrieb, wären 99,95 Prozent der deutschen Haushalte und 97,5 Prozent der Bundesfläche mit 4G-Mobilfunk versorgt.

Mobilfunkstrategie und Netzausbau

Grundlage für die Arbeit der MIG bildet die 2019 beschlossene Mobilfunkstrategie der Bundesregierung. Schon damals war klar, dass „weiße Flecken“ und Funklöcher bleiben, wenn die Netzbetreiber alle Versorgungsauflagen erfüllt haben. Deshalb hat der Bund frühzeitig 1,1 Milliarden Euro für den staatlich geförderten Ausbau von Mobilfunkstandorten bereitgestellt. Heute werden 99,90 Prozent der deutschen Haushalte und 97,4 Prozent der Bundesfläche von mindestens einem Netzbetreiber mit 4G/LTE versorgt. Rund 92 Prozent der Fläche Deutschlands sind mit einem 5G-Netz abgedeckt (Stand: April 2024).

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