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5G-Netzausbau

So will die MIG tausende Funklöcher schließen

Funklöcher sollen endlich der Vergangenheit angehören. Daran arbeitet die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, kurz MIG. Sie erkundet Standorte, plant und verteilt Fördergeld – überall dort, wo die Netzbetreiber „weiße Flecken“ nicht selbst beseitigen.

In Deutschland entsteht jeden Tag ein neuer Mobilfunkstandort – oder genauer gesagt: 1,87. Doch dieses Wachstum ist nicht schnell genug, um die Nachfrage zu decken. Auch wenn die Netzbetreiber mit voller Kraft bauen, benötigen sie Hilfe, um selbst kleine Dörfer und Ortsteile, abgelegene Baggerseen oder weitläufige Wanderwege zu versorgen. Diese Hilfestellung übernimmt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG). Sie ist ein staatliches Unternehmen, das extra gegründet wurde, um Versorgungslücken im Mobilfunk zu schließen.

Neue Funkmasten plant die MIG dort, wo kein einziger Netzbetreiber seinen Service anbietet. Man spricht hier von „weißen Flecken“. Nicht zuständig ist die MIG für die „grauen Flecken“, in denen einzelne, aber nicht alle Mobilfunknetze funktionieren. Hier müssen sich die Netzbetreiber selbst darum kümmern, ihren Kundinnen und Kunden besseren Service zu bieten. Die MIG setzt die Mobilfunkförderung des Bundes in die Praxis um (siehe Infokasten unten). Sie wird für den Bau von bis zu 5.000 neuen Masten sorgen, die ihre Umgebung mindestens mit 4G-Mobilfunk versorgen.

Wie arbeitet die MIG?

Schritt 1: Die Analyse

Mitarbeitende der MIG haben sich systematisch die Mobilfunksituation in Deutschland angeschaut. Mithilfe von Daten der Netzbetreiber haben sie mehrere tausend sogenannte weiße Flecken gefunden, also Orte, an denen gar kein Handyempfang möglich oder nur 2G-Netz verfügbar ist. Benachbarte weiße Flecken hat die MIG teilweise zu Gebieten zusammengefasst. Diese haben die Fachleute nach bestimmten Kriterien wie Bevölkerungsdichte oder landwirtschaftlicher und touristischer Nutzung sortiert und priorisiert.

Schritt 2: Die Abstimmung

Die MIG stimmt diese Gebiete auch mit den Bundesländern ab. So finden Bund und Länder gemeinsam jene Gebiete, die dringend vom Bund geförderte Mobilfunkstandorte benötigen. Auch die Bundesländer fördern zum Teil den Ausbau von Mobilfunk mit eigenen Landesprogrammen, mit denen die MIG nicht konkurrieren darf. Deshalb findet mit den Landesregierungen eine vertiefte Abstimmung statt, um eine Doppelförderung auszuschließen.

Schritt 3: Die Markterkundung

Schritt für Schritt veröffentlicht die MIG auf ihrer Website Gebiete, in denen ein neuer Funkmast entstehen sollte. Sie informiert die Netzbetreiber und die potenziellen Standortbetreiber, dass sie ein sogenanntes Markterkundungsverfahren beginnt. Diese haben acht Wochen Zeit, um mitzuteilen, ob sie innerhalb der folgenden drei Jahre hier selbst einen Mobilfunkmast bauen wollen. Lautet ihre Antwort Ja, ist das Gebiet nicht förderfähig und die MIG beendet an dieser Stelle ihre Arbeit. Ist kein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Betreiber vorgesehen, geht die Arbeit der MIG erst richtig los. Das ist der Fall in Musterhausen, ein fiktiver Ort, der hier als Beispiel dienen soll.

Schritt 4a: Die Funknetzplanung

Jetzt startet die Standortvorbereitung. Expertinnen und Experten der MIG nehmen das Funkloch von Musterhausen unter die Lupe. Mithilfe von Software ermitteln sie Suchkreise. Innerhalb dieser muss ein Grundstück für einen künftigen Mobilfunkstandort gefunden werden. Die Fachleute müssen hierbei die Hügel und Senken von Musterhausen beachten sowie Gebäude und Wälder, die womöglich den Empfang beeinträchtigen, und planen, wie hoch der Funkmast sein muss, um den weißen Fleck auszuleuchten.

Schritt 4b: Die Standortsuche

Nun beginnt die Arbeit vor Ort. Mitarbeitende der MIG kontaktieren die Kommune Musterhausen und bitten sie um die Angabe geeigneter Grundstücke. Für Musterhausen ist es attraktiv, einige Quadratmeter für den Bau eines Funkmasts zu vermieten. Die Kommune wünscht sich schon lange eine bessere Mobilfunkversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger. Auch für Privatleute oder Unternehmen ist die Vermietung von Flächen für Funkmasten als zusätzliche Einnahmequelle attraktiv.

Schritt 4c: Die ersten Verträge

In Musterhausen hat sich eine Landwirtin entschieden, einen Teil ihrer Wiese für den Bau eines Funkturms zu vermieten. Analysen haben ergeben, dass ein Stromanschluss ganz in der Nähe ist und eine Glasfaserleitung verlegt werden könnte. So erhält der Mast eine schnelle Datenanbindung für 4G- und 5G-Mobilfunk. Die MIG schließt Vorverträge, um den Standort für den geförderten Mobilfunkausbau zu sichern. Außerdem spricht sie die Mobilfunknetzbetreiber an.

Schritt 5: Der Förderaufruf

Das Grundstück steht nun zur Verfügung. Die MIG hat zudem geklärt, welche Mobilfunkunternehmen den geförderten Mast mit ihren Antennen ausrüsten werden. Außerdem ist absehbar, dass ein Mobilfunkmast an diesem Standort genehmigungsfähig ist. Jetzt veröffentlicht die MIG auf ihrer Homepage einen Förderaufruf zu diesem Vorhaben. Potenzielle Betreiber des Funkturms können sich bewerben. In der Regel sind die Netzbetreiber heute nicht mehr Funkturmbesitzer. Tochterunternehmen oder komplett eigenständige Firmen, so genannte Tower Companies, kümmern sich darum.

Schritt 6: Die Zuwendung

Die MIG fördert bis zu 99 Prozent der entstehenden Ausgaben. So wird das Projekt auch im dünn besiedelten Musterhausen attraktiv.

Schritt 7: Der Bau

Wer bei der Ausschreibung erfolgreich ist, soll den Standort innerhalb von zwölf Monaten fertig bauen. Nach Ablauf des Förderzeitraums von sieben Jahren müssen die Funkturmbetreiber die entstehenden Kosten selbst erwirtschaften. Der Mast von Musterhausen ist dann in ihrer Verantwortung. Während der Bauphase steht die MIG bereit, um etwa zwischen Kommune, Land, Bevölkerung und Unternehmen zu vermitteln.

Ist das alles geschafft, soll nicht nur Musterhausen, sondern ganz Deutschland weitgehend frei von Funklöchern sein. Denn neben den staatlich geförderten Standorten entstehen weiterhin jene, die Funkturmbetreiber eigenwirtschaftlich planen und bauen. Außerdem modernisieren die Netzbetreiber laufend die schon bestehenden rund 74.000 Funkmasten und Dachstandorte.

Mobilfunkstrategie und Netzausbau

Grundlage für die Arbeit der MIG bildet die 2019 beschlossene Mobilfunkstrategie der Bundesregierung. Schon damals war klar, dass „weiße Flecken“ bleiben, wenn die Netzbetreiber Ende 2024 alle Versorgungsauflagen erfüllt haben. Deshalb stellte der Bund frühzeitig 1,1 Milliarden Euro für den staatlich geförderten Ausbau von Mobilfunkstandorten zur Verfügung. Sind diese Standorte in Betrieb, wären 99,95 Prozent der deutschen Haushalte und 97,5 Prozent der Bundesfläche mit 4G-Mobilfunk versorgt.

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