Bis zum Jahr 2030 soll es den neusten Mobilfunkstandard überall dort geben, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind – das ist das Ziel der Gigabitstrategie der Bundesregierung. Politik und Behörden haben dafür Bedingungen definiert und Verfahren auf den Prüfstand gestellt. Jetzt sind die Netzbetreiber am Zug, ihre Netze systematisch auszubauen.
Bis zum Jahr 2030 soll es den neusten Mobilfunkstandard überall dort geben, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind – das ist das Ziel der Gigabitstrategie der Bundesregierung. Politik und Behörden haben dafür Bedingungen definiert und Verfahren auf den Prüfstand gestellt. Jetzt sind die Netzbetreiber am Zug, ihre Netze systematisch auszubauen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist 5G relativ neu – aber Unternehmen wie Mobilfunknetzbetreiber, Forschungseinrichtungen und die zuständigen Behörden beschäftigen sich bereits seit einigen Jahren damit. Sie haben den Aufbau sorgfältig vorbereitet und treiben den Ausbau entschlossen voran. Denn die Gigabitstrategie der Bundesregierung sieht vor: Bis 2030 sollen Nutzerinnen und Nutzer den neuesten Mobilfunkstandard überall dort haben, wo sie leben, arbeiten und unterwegs sind. Auf dem Weg dorthin sollen bis 2026 die letzten Funklöcher verschwinden. Hier blicken wir auf den Prozess und auf den aktuellen Stand.
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Im Sommer 2022 verabschiedet die Bundesregierung die Gigabitstrategie, die gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und den Unternehmen der Telekommunikationsbranche entwickelt wurde. Geplant ist, die Glasfaseranschlüsse bis Ende 2025 zu verdreifachen, sodass 50 Prozent der Haushalte und Unternehmen Glasfaser nutzen können. Zudem sollen Mobilfunknutzerinnen und -nutzer bis 2026 überall im Land ohne Unterbrechung telefonieren und Daten austauschen können.
Das sind jedoch nur die ersten Schritte auf dem Weg zu einem größeren, übergeordneten Ziel: Bis 2030 soll es eine flächendeckende energie- und ressourceneffiziente Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus sowie den neueste Mobilfunkstandard im ganzen Land geben. Für schnelles Internet – zu Hause und unterwegs. Das eine Ziel hilft dabei dem anderen: denn Antennenstandorte für Mobilfunk benötigen in der Regel einen Glasfaseranschluss.
Mit der Gigabitstrategie legt die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen vor, die für bessere Rahmenbedingungen und mehr Geschwindigkeit beim Ausbau der Netze sorgen sollen. Dazu gehören unter anderem:
Zudem sorgt das Gigabit-Grundbuch für mehr Transparenz im Glasfaser- und Mobilfunkausbau. Es ist die zentrale Übersicht über die digitale Infrastruktur in ganz Deutschland – für die Öffentlichkeit, die am Ausbau beteiligten Branchenund die öffentlichen Verwaltungen. Mit speziellen Auswertungstools können diese Nutzergruppen die Daten in unterschiedlicher Detailtiefe online einsehen und nutzen, zum Beispiel: Wo wird gebaut? Welche Meilensteine gibt es und in welchen Zeiträumen werden sie realisiert? Welche Gebäude und Grundstücke in öffentlicher Hand stehen für den Ausbau zur Verfügung?
Die Mobilfunknetzbetreiber sind dafür verantwortlich, den Netzausbau zu planen und neue Mobilfunkmasten zu errichten. Über den Fortschritt des Netzausbaus berichten sie regelmäßig an die Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese hat Versorgungsauflagen festgelegt, um die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk zu fördern und weiße Flecken zu schließen. Weiße Flecken sind Orte, an denen kein Betreiber 4G- oder 5G-Mobilfunk anbietet.
Ein Teil dieser Auflagen war bis Ende 2022 zu erfüllen. Die BNetzA prüft die Erfüllung der Versorgungsauflagen und auch die Begründungen, weshalb sich Standorte verzögern oder gar rechtlich und tatsächlich nicht zu realisieren sind. Haben Betreiber die Auflagen nicht vollständig und rechtzeitig erfüllt und haben sie die Verzögerung zu vertreten, können Bußgelder und die Einleitung eines Zwangsverfahrens die Folgen sein. Diese Sanktionen befreien die Mobilfunknetzbetreiber jedoch nicht von der Erfüllung der Versorgungsauflagen – sie müssen auch weiterhin bauen.
Das sind die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur, die die bundesweit tätigen Netzbetreiber erfüllen müssen:
Haushalte: Bis Ende 2022 mussten 98 Prozent der Haushalte je Bundesland Zugang zu Mobilfunk mit mindestens 100 Mbit/s Download-Geschwindigkeit haben. Das galt für die drei Netzbetreiber Telekom Deutschland, Telefónica Germany und Vodafone.
Schienenwege: Bis Ende 2022 musste entlang von Bahntrassen mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag Mobilfunk mit mindestens 100 Mbit/s verfügbar sein. Alle weiteren Schienenwege sind bis Ende 2024 mit einer Datenrate von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen. Das entspricht dann rund 39.000 Kilometern Strecke.
Autobahnen: Bis Ende 2022 mussten die drei Netzbetreiber, Telekom Deutschland, Telefónica Germany und Vodafone, Mobilfunk mit einer Datenrate von mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 Millisekunden Latenz entlang der rund 13.000 Kilometer Bundesautobahnen bereitstellen.
Bundesstraßen: Bis Ende 2022 galten dieselben Ausbauziele wie für die Autobahnen auch für Bundesstraßen mit Verbindungsfunktionsstufen 0/1 – das sind jene Bundesstraßen, die Metropolregionen und Oberzentren anbinden. Entlang aller übrigen Bundesstraßen muss bis Ende 2024 Mobilfunk mit einer Datenrate von mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 Millisekunden Latenz verfügbar sein. Das umfasst rund 38.000 Kilometer Straße.
Landes- und Staatsstraßen: Bis Ende 2024 müssen auf diesen Straßen Datenraten von mindestens 50 Mbit/s verfügbar sein.
Schifffahrt: Bis Ende 2024 müssen auch die Seehäfen und das Kernnetz der großen Flüsse und Kanäle, jene Wasserstraßen, die stark für Gütertransport genutzt werden, mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
Zudem waren die bundesweit tätigen Netzbetreiber verpflichtet, bis Ende 2022 1.000 Basisstationen für 5G-Anwendungen und 500 Basisstationen in weißen Flecken in Betrieb zu nehmen.
Für den Neueinsteiger 1&1 Mobilfunk gelten abweichende Versorgungsauflagen.
Quelle: Bundesnetzagentur
Zum Ende des Jahres 2025 laufen die bestehenden Nutzungsrechte für die Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz aus. Da Frequenzen ein knappes Gut sind, schlägt die Bundesnetzagentur in einem 2022 veröffentlichten Positionspapier vor, diese Frequenzen in Form einer Versteigerung zu vergeben. So will sie neue Impulse für den weiteren Ausbau der Netze setzen und den Wettbewerb fördern.
Zudem empfiehlt sie, dass die bisherigen Betreiber ihre Frequenzen im 800-MHz-Band mit dem 900-MHz-Band tauschen, um die Nachfragesituation zu entspannen. Die Nutzungsrechte bei 800 MHz würden dadurch erst Ende 2033 auslaufen. Umgekehrt bedeutet dies, dass die Nutzungsrechte bei 900 MHz bereits Ende 2025 enden und somit anstelle derjenigen bei 800 MHz in einem Verfahren neu vergeben werden. Eine finale Entscheidung zur Bereitstellung der Frequenzen sowie zu einem möglichen Frequenztausch steht noch aus.
Der Ausbau des 5G-Netzes in Deutschland schreitet seit Jahren voran. Die Rahmenbedingungen dafür schaffen Politik, Behörden und Mobilfunknetzbetreibergemeinsam. Was ist in den vergangenen Jahren passiert? Eine Übersicht über die wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einem flächendeckenden Mobilfunknetz.
Im Sommer 2017 legt die Bundesregierung mit der 5G-Strategie den Grundstein dafür, den Ausbau von staatlicher Seite zu forcieren. Die Strategie nennt fünf zentrale Handlungsfelder:
Der Koalitionsvertrag von 2018 greift dies ebenfalls auf: Deutschland soll sich zum Leitmarkt für 5G entwickeln.
Um 5G zügig anzubieten, benötigen Netzbetreiber zusätzliche Frequenzen – insbesondere aus den international festgelegten Frequenzbändern, in denen 5G zuerst eingesetzt werden soll. Insbesondere das 3,6-GHz-Band wird bereits 2019 bei einer Auktion versteigert. Vier Mobilfunkunternehmen sichern sich einen Teil: die Telekom Deutschland, Telefónica Germany, Vodafone sowie 1&1 Mobilfunk. Sie bezahlen zusammen rund 6,6 Milliarden Euro. Dieses Geld kommt dem Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland zugute sowie dem DigitalPakt Schule.
Im Anschluss an die Auktion entscheidet die Bundesnetzagentur über die konkrete Zuordnung der 41 abstrakt versteigerten Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz. Sie legt für den Aufbau außerdem strenge Versorgungsauflagen fest – damit Menschen in allen Teilen Deutschlands profitieren.
Im November 2019 einigt sich die Bundesregierung auf die Mobilfunkstrategie. Sie schafft günstige Rahmenbedingungen, um 4G (LTE) für alle verfügbar zu machen und damit auch den 5G-Aufbau zu beschleunigen. Kern der Strategie sind unter anderem schnellere Baugenehmigungsverfahren für Mobilfunkmasten, wobei die bestehenden, hohen Schutzstandards beibehalten werden, sowie Förderprogramme für Forschungsprojekte, regionale Modellvorhaben und ein offener Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über den Mobilfunkausbau.
Das 5G-Zeitalter bietet Unternehmen und Hochschulen die Möglichkeit, sich ein eigenes 5G-Netz aufzubauen. Möglich macht das die Bereitstellung von Funkfrequenzen im Bereich von 3,7 bis 3,8 GHz sowie 26 GHz. Die sogenannten Campusnetze sind lokal und nicht öffentlich. Inhaber sichern sich bei der BNetzAdas Recht, die Funkfrequenz in ihrem Bereich nutzen zu dürfen. Davon machen heute viele Nutzerinnen und Nutzer Gebrauch. Wir stellen im Webmagazin Beispiele vor, wie etwa das 5G-Campusnetz an der Uniklinik Düsseldorf.
Für Regionen mit sogenannten weißen Flecken, die auch bis 2024 kein Netz haben, gibt es ein spezielles Förderprogramm. Es fließen rund 1,1 Milliarden Euro aus der Frequenzauktion in den Bau von Mobilfunkstandorten. Sobald diese aktiv sind, wären 99,95 Prozent der deutschen Haushalte und 97,5 Prozent der Bundesfläche mit LTE versorgt. Und dort, wo ein LTE-Netz ist, kann rasch auf 5G aufgerüstet werden.
Um den Aufbau zu beschleunigen und Kommunen zu entlasten, hat der Bund eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) gegründet. Sie sucht, plant und fördert den Bau von Funkmasten, die am Ende von privaten Unternehmen betrieben werden.
Die Mobilfunkunternehmen wählen die Standorte für neue Mobilfunkmasten – auf Basis ihrer Funknetz- und Versorgungsplanung. Sie nutzen hierfür computergestützte Verfahren: Die Technologie berechnet topografische Verhältnisse, Gebäude und Bewuchs ebenso mit ein wie das geschätzte Kommunikationsaufkommen und die benötigten Datenraten. Denn: Der wichtigste Treiber für den Mobilfunkausbau ist die Tatsache, dass Millionen Menschen in Deutschland von Jahr zu Jahr mehr mobile Daten austauschen.
Zugleich verpflichten sich die Betreiber bereits seit 2001, den Netzaufbau eng mit den Kommunen abzustimmen und sie bei der Auswahl der Standorte zu beteiligen. Wie die Abstimmungen zwischen Kommunen und Netzbetreibern laufen und auf welchen Vereinbarungen sie beruhen, erläutert dieser Artikel ausführlich.
Auch elektromagnetische Felder spielen eine zentrale Rolle bei der Auswahl von Standorten. Die Bundesnetzagentur überwacht, ob alle Vorschriften eingehalten werden, um Personen im Umfeld von Funkanlagen zu schützen. Bevor eine Anlage in Betrieb geht, muss der Anlagenbetreiber bei ihr ein Standortverfahrenerfolgreich abschließen. Er erhält am Ende nur dann eine Standortbescheinigung, wenn sicher ist, dass die Anlage die gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern einhält.
Wenn die Behörde eine Standortbescheinigung erteilt, gilt diese nur für die beantragte Betriebsweise. Jeder darüber hinaus gehende Umbau erfordert die Erteilung einer neuen Standortbescheinigung. Die BNetzA überprüft unangekündigt Standorte in unregelmäßigen Abständen – die Kontrolleurinnen und Kontrolleure begutachten pro Jahr etwa 15 Prozent der erteilten Bescheinigungen. Eine solche Kontrolle begleiten wir in dieser Reportage.
Der Netzausbau ist in vollem Gange. Dennoch bleibt die Regel: Gründliche Prüfung geht vor Geschwindigkeit.
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