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Logo - Deutschland spricht über 5G
5G-Netzausbau

Netzabdeckung in Deutschland: So geht der Mobilfunkausbau voran

Bis zum Jahr 2030 soll der modernste Mobilfunkstandard überall dort verfügbar sein, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind – das ist das Ziel der Bundesregierung. Politik und Behörden haben dafür Bedingungen definiert und Verfahren auf den Prüfstand gestellt. Jetzt sind die Netzbetreiber am Zug, ihre Netze systematisch auszubauen.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen das 5G-Netz und Unternehmen wie Mobilfunknetzbetreiber, Forschungseinrichtungen und die zuständigen Behörden beschäftigen sich bereits seit vielen Jahren mit der Technologie. Sie treiben den Ausbau entschlossen voran. Jeder Netzbetreiber hat mehrere tausend neue Mobilfunkstandorte in Betrieb genommen und ebenso bei tausenden bestehenden Standorten die Kapazitäten aufgerüstet. Denn die Bundesregierung will, dass bis 2030 der modernste Mobilfunkstandard flächendeckend verfügbar ist. Hier blicken wir auf den Prozess und auf den aktuellen Stand. 

Im Sommer 2022 verabschiedete die damalige Bundesregierung die Gigabitstrategie, die gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und den Unternehmen der Telekommunikationsbranche entwickelt wurde. Geplant ist, bis 2030 eine flächendeckende energie- und ressourceneffiziente Netzabdeckung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus zu erreichen sowie den modernsten Mobilfunkstandard im ganzen Land zu etablieren. Für schnelles Internet – zu Hause und unterwegs. Das eine Ziel hilft dabei dem anderen: Antennenstandorte für Mobilfunk benötigen in der Regel einen Glasfaseranschluss. 

Digitale Genehmigungen und Gigabit-Grundbuch schaffen Übersicht 

Die Gigabitstrategie definiert rund 100 entsprechende Maßnahmen, die für bessere Rahmenbedingungen und mehr Geschwindigkeit beim Ausbau der Netze sorgen sollen. Die Website des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zeigt den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen. Schwerpunkte sind unter anderem: 

  • Genehmigungsverfahren für neue Glasfaser- und Mobilfunkstandorte zu erleichtern und zu vereinheitlichen, etwa durch Änderungen im Baurecht, 
  • ein zentrales und digitales Genehmigungsportal, über das Anträge eingereicht werden können 
  • sowie alternative Verlegemethoden zu stärken, sodass Glasfaser in Zukunft nicht mehr ganz so tief im Boden oder sogar oberirdisch und somit schneller verlegt werden kann. 

Zudem sorgt das Gigabit-Grundbuch für mehr Transparenz im Glasfaser- und Mobilfunkausbau. Es ist die zentrale Übersicht über die digitale Infrastruktur in ganz Deutschland – für die Öffentlichkeit, die am Ausbau beteiligten Branchen und die öffentlichen Verwaltungen. Mit speziellen Auswertungstools können diese Nutzergruppen die Daten in unterschiedlicher Detailtiefe online abrufen und nutzen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten unter anderem Informationen zur Mobilfunk- und Festnetzversorgung, zum Bundesförderprogramm Gigabit und zur Versorgungsqualität. 

Der Fahrplan für den Netzausbau  

Die Mobilfunknetzbetreiber sind dafür verantwortlich, den Netzausbau zu planen und neue Mobilfunkmasten zu errichten. Über den Fortschritt des Netzausbaus berichten sie regelmäßig an die Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese legt Versorgungsauflagen fest, um die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk zu fördern und weiße Flecken zu schließen. Weiße Flecken sind Orte, an denen kein Betreiber 4G- oder 5G-Mobilfunk anbietet.  

Ein Teil dieser Auflagen war bis Ende 2022 zu erfüllen. Die BNetzA hat dies geprüft: Tatsächlich haben die Betreiber die meisten Auflagen erfüllt. Schnelles Netz fehlt aber noch in einigen Tunneln von Bahnstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen. Auch das Schließen der weißen Flecken gelang in der vorgesehenen Frist nicht. Haben Betreiber die Verzögerung selbst zu vertreten, können Bußgelder und die Einleitung eines Zwangsverfahrens die Folgen sein. Diese Sanktionen befreien die Mobilfunknetzbetreiber jedoch nicht von der Erfüllung der Versorgungsauflagen – sie müssen auch weiterhin bauen. 

Ausblick: Wer ab 2026 Frequenzen bekommt

Zum Ende des Jahres 2025 sind die bestehenden Nutzungsrechte für die Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ausgelaufen. Die Bundesnetzagentur hat diese Zuteilung der Frequenzen um fünf Jahre verlängert. Eine Voraussetzung war, dass die etablierten Netzbetreiber die Mobilfunkversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten weiter verbessern. 

Außerdem wurden die Weichen gestellt, dass die drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber 1&1 eine kooperative Mitnutzung der Frequenzen unterhalb von 1 GHz einräumen. Anstelle von 800-MHz-Frequenzen können sie 1&1 gleichwertige Frequenzen bei 700 oder 900 MHz anbieten oder entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Durch diese kooperative Nutzung wird der Netzausbau von 1&1 und damit auch der Infrastrukturwettbewerb gefördert. 

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur, den regulatorischen Rahmen für National Roaming zugunsten des vierten Netzbetreibers durchgesetzt, damit dieser den eigenen Netzausbau vorübergehend überbrücken kann. National Roaming bezeichnet die Mitnutzung eines Mobilfunknetzes im gleichen Land durch einen anderen Netzbetreiber: Ist dessen Mobilfunknetz nicht flächendeckend verfügbar, können seine Kundinnen und Kunden das Netz des anderen Anbieters mitnutzen.  Diese kooperative Zusammenarbeit sowie das National Roaming sind inzwischen aktiv. 

Rückblick: der Weg zum deutschlandweiten 5G-Netz  

Der Ausbau des 5G-Netzes in Deutschland schreitet seit Jahren voran. Die Rahmenbedingungen dafür schaffen Politik, Behörden und Mobilfunknetzbetreibergemeinsam. Was ist in den vergangenen Jahren passiert? Eine Übersicht über die wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einem flächendeckenden Mobilfunknetz.  Im Sommer 2017 legt die damalige Bundesregierung mit der 5G-Strategie den Grundstein dafür, den Ausbau von staatlicher Seite zu forcieren. Die Strategie nennt fünf zentrale Handlungsfelder:  

  • Förderung des Netzausbaus, 
  • bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen, 
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Telekommunikations- und Nutzerindustrie, 
  • koordinierte und gezielte Forschung, 
  • frühe Einführung von 5G in Städten und Gemeinden. 

Der Koalitionsvertrag von 2018 greift dies ebenfalls auf: Deutschland soll sich zum Leitmarkt für 5G entwickeln. 

Frequenzauktion steckt 2019 das Spektrum ab  

Um 5G zügig anzubieten, benötigen Netzbetreiber zusätzliche Frequenzen – insbesondere aus den international festgelegten Frequenzbändern, in denen 5G zuerst eingesetzt werden soll. Insbesondere das 3,6-GHz-Band wird bereits 2019 bei einer Auktion versteigert. Vier Mobilfunkunternehmen sichern sich einen Teil: die Telekom Deutschland, Telefónica Germany, Vodafone sowie 1&1 Mobilfunk. Sie bezahlen zusammen rund 6,6 Milliarden Euro. Dieses Geld kommt dem Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland zugute sowie dem DigitalPakt Schule. 

Im Anschluss an die Auktion entscheidet die Bundesnetzagentur über die konkrete Zuordnung der 41 abstrakt versteigerten Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz. Sie legt für den Aufbau außerdem strenge Versorgungsauflagen fest – damit Menschen in allen Teilen Deutschlands profitieren. 

Die Mobilfunkstrategie ebnet den Weg 

Im November 2019 einigt sich die damalige Bundesregierung auf die Mobilfunkstrategie. Sie schafft günstige Rahmenbedingungen, um 4G (LTE) für alle verfügbar zu machen und damit auch den 5G-Aufbau zu beschleunigen. Kern der Strategie sind unter anderem schnellere Baugenehmigungsverfahren für Mobilfunkmasten, wobei die bestehenden, hohen Schutzstandards beibehalten werden, sowie Förderprogramme für Forschungsprojekte, regionale Modellvorhaben und ein offener Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über den Mobilfunkausbau. 

Das 5G-Zeitalter bietet Unternehmen und Hochschulen die Möglichkeit, sich ein eigenes 5G-Netz aufzubauen. Möglich macht das die Bereitstellung von Funkfrequenzen im Bereich von 3,7 bis 3,8 GHz sowie 26 GHz. Die sogenannten Campusnetze sind lokal und nicht öffentlich. Inhaber sichern sich bei der BNetzA das Recht, die Funkfrequenz in ihrem Bereich nutzen zu dürfen. Davon machen heute viele Nutzerinnen und Nutzer Gebrauch. Wir stellen im Webmagazin Beispiele vor, wie etwa das 5G-Campusnetz an der Uniklinik Düsseldorf

Die letzten Löcher im 4G-Netz sollen verschwinden 

Für Regionen mit sogenannten weißen Flecken und Gebiete, in denen es nach wie vor Funklöcher gibt, wurde ein spezielles Förderprogramm um Umfang von rund 1,1 Milliarden Euro aufgelegt. Um den Bau von Mobilfunkstandorten zu beschleunigen, die Netzabdeckung zu erhöhen und Kommunen zu entlasten, gründete der Bund eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG). Bis Ende 2024 suchte, plante und förderte sie den Bau von Funkmasten, die am Ende von privaten Unternehmen in Betrieb genommen wurden. Die MIG ist weiterhin aktiv und begleitet bis heute den Mobilfunkausbau in Deutschland. 

Standorte für Funkmasten: ihre Auswahl und ihre Genehmigung 

Die Mobilfunkunternehmen wählen die Standorte für neue Mobilfunkmasten – auf Basis ihrer Funknetz- und Versorgungsplanung. Sie nutzen hierfür computergestützte Verfahren: Die Technologie berechnet topografische Verhältnisse, Gebäude und Bewuchs ebenso mit ein wie das geschätzte Kommunikationsaufkommen und die benötigten Datenraten. Denn: Der wichtigste Treiber für den Mobilfunkausbau ist die Tatsache, dass Millionen Menschen in Deutschland von Jahr zu Jahr mehr mobile Daten austauschen. 

Zugleich verpflichten sich die Betreiber bereits seit 2001, den Netzaufbau eng mit den Kommunen abzustimmen und sie bei der Auswahl der Standorte zu beteiligen. Wie die Abstimmungen zwischen Kommunen und Netzbetreibern laufen und auf welchen Vereinbarungen sie beruhen, erläutert dieser Artikel ausführlich. 

Bundesnetzagentur kontrolliert die Sicherheit 

Auch elektromagnetische Felder spielen eine zentrale Rolle bei der Auswahl von Standorten. Die Bundesnetzagentur überwacht, ob alle Vorschriften eingehalten werden, um Personen im Umfeld von Funkanlagen zu schützen. Bevor eine Anlage in Betrieb geht, muss der Anlagenbetreiber bei ihr ein Standortverfahren erfolgreich abschließen. Er erhält am Ende nur dann eine Standortbescheinigung, wenn sicher ist, dass die Anlage die gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern einhält. 

Wenn die Behörde eine Standortbescheinigung erteilt, gilt diese nur für die beantragte Betriebsweise. Jeder darüber hinaus gehende Umbau erfordert die Erteilung einer neuen Standortbescheinigung. Die BNetzA überprüft unangekündigt Standorte in unregelmäßigen Abständen – die Kontrolleurinnen und Kontrolleure begutachten pro Jahr etwa 15 Prozent der erteilten Bescheinigungen. Eine solche Kontrolle begleiten wir in dieser Reportage

Der Netzausbau ist in vollem Gange. Dennoch bleibt die Regel: Gründliche Prüfung geht vor Geschwindigkeit.