Der Strahlenschutz hat bei 5G oberste Priorität. Es gibt Grenzwerte, die Bürgerinnen und Bürger vor nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen schützen – genauso wie bei den Vorgängergenerationen auch. Um die Exposition – auf Deutsch: das Ausgesetztsein – weiter zu minimieren, können Sie selbst ebenfalls viel tun. Wir geben die wichtigsten Tipps.
Das Mobiltelefon ist ein ständiger Begleiter. Damit wir Nachrichten schreiben oder Telefonie nutzen können, verwendet das Handy hochfrequente elektromagnetische Felder, kurz EMF. Wir sind von elektromagnetischen Feldern umgeben, können sie jedoch nicht sehen oder spüren. Mobilfunkstrahlung entwickelt eine thermische Wirkung beim Auftreffen auf Körper und Gegenstände, allerdings in einem solch geringen Maße, dass wir davon überhaupt nichts spüren. Damit auch bei massiven EMF die thermische Wirkung ungefährlich bleibt, müssen sie sich im Rahmen von festgelegten Grenzwerten bewegen. Die Grenzwerte von Sendeanlagen in Deutschland sind auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der „Verordnung über elektromagnetische Felder“ festgelegt. Die der Mobilfunktelefone werden im Funkanlagengesetz benannt. Mobiltelefone müssen den zulässigen SAR-Wert einhalten. Bei allen Mobiltelefonen mit CE-Kennzeichnung ist dies der Fall. Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur stellt auf der Grundlage des Funkanlagengesetzes mit Stichprobenüberprüfungen sicher, dass nur Geräte mit einer CE-Kennzeichnung in den Markt gelangen.
Die neue 5G-Technologie nutzt in der Fläche Frequenzbereiche, die vergleichbar mit den bisherigen Bereichen im Mobilfunk sind. Deshalb lassen sich aktuelle Studienergebnisse weitestgehend auf 5G übertragen. Aktuell erforscht das BfS, wie sich steigende Datenmengen und neue Sendeanlagen auf die Exposition der Bevölkerung auswirken. Erwartet wird: Die durchschnittliche Exposition bleibt auf einem niedrigen Niveau und weit unterhalb der Grenzwerte. Mit gesundheitlichen Folgen rechnen Expertinnen und Experten auch bei 5G nicht. Die Grenzwerte sind weit entfernt von einer möglichen schädlichen Wirkung.
Grenzwerte in der Bundesrepublik richten sich nach den Empfehlungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) sowie der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Die derzeitige Grenzwertempfehlung für die Bevölkerung, der sogenannte Basisgrenzwert, liegt bei 0,08 Watt pro Kilogramm für den gesamten menschlichen Körper. Kleinere Teile des Körpers dürfen lokal höher exponiert sein, nämlich Kopf und Rumpf mit 2 Watt pro Kilogramm und die Gliedmaßen mit 4 Watt pro Kilogramm.
Ein Bericht des National Institute for Public Health and Environment (RIVM) aus den Niederlanden (2018) stellt die Länder Europas und ihren Umgang mit den Maximalwerten der ICNIRP einander gegenüber. Innerhalb der EU gibt es keine rechtlich bindenden Regelungen, sondern nur eine EU-Empfehlung von 1999, die auf den ICNIRP-Empfehlungen beruht. Das „National Institute for Public Health and Environment“ unterteilt die Staaten in drei Gruppen. Die erste übernimmt die Werte der EU-Empfehlung in nationales Recht. Gruppe 2 hat keine gesetzlichen bzw. weniger strenge Grenzwerte. Und Länder in Gruppe 3 haben Grenzwerte und Richtlinien, die strenger sind als die EU-Empfehlung.
Die Wirkungen von EMF auf den Menschen sind schon gut erforscht. Bislang gibt es keine Nachweise von schädlichen Wirkungen unterhalb der Grenzwerte. Zu einzelnen Fragen wird weiter geforscht. Menschen, die sich zusätzlich schützen wollen, rät das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zum umsichtigen Nutzen mobiler Endgeräte.
Auch wenn bislang keine gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkfeldern unterhalb geltender Grenzwerte nachgewiesen wurden, raten wir trotzdem zur Vorsorge. Denn auch wenn mit 5G bereits die fünfte Generation an den Start geht, ist die Mobilfunktechnik insgesamt noch vergleichsweise jung. Auch wenn Effekte durch Mobilfunk insgesamt sehr gut erforscht sind, sind die Folgen intensiver Handynutzung über viele Jahrzehnte noch nicht abschließend geklärt.
Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz
Darum empfiehlt das BfS, die Belastung durch EMF vorsorglich gering zu halten. Dabei können Bürgerinnen und Bürger viel tun, um sich selbst zu schützen.
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