Die Sorge um die Strahlenbelastung durch Mobilfunkmasten ist weit verbreitet. Doch Studien zeigen: Mobilfunkanlagen sind nicht gefährlich für unsere Gesundheit. 5G könnte das Potenzial haben, die Strahlenbelastung in bestimmten Situationen sogar zu senken.
Funkmasten sind nette Nachbarn: Sie verhalten sich leise, machen sich nützlich – und fallen idealerweise nicht groß auf. Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Jahren neue Nachbarn dazu bekommen. Um 5G-Mobilfunk in jeden Teil des Landes zu bringen, wurden und werden bestehende Funkmasten umgerüstet und neue gebaut. Außerdem wird das Netz von Sendeanlagen immer dichter geknüpft, um weiße Flecken zu schließen und die Netzabdeckung zu verbessern. Dies ruft bei einigen Bürgerinnen und Bürgern Besorgnis hervor. Denn Funkkommunikation findet über hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) statt. Deren mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden seit Jahren diskutiert und erforscht. Wir geben Antworten auf fünf wichtige Fragen.
Bisher lagen die Frequenzen für das Mobilfunknetz bei unter 2,6 Gigahertz. Die 5G-Netze benötigen jedoch zum Teil andere Frequenzen. So können sie eine höhere Geschwindigkeit des mobilen Internets gewährleisten. Diese Frequenzen reichen bis zu 3,8 Gigahertz. Seit Anfang des Jahres 2021 werden lokal begrenzt Frequenzen im Bereich 24,25 bis 27,5 Gigahertz vergeben. Alle – vom Mobilfunknetzbetreiber bis zum mittelständischen Unternehmen – können sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Perspektivisch sind Frequenzen bis 60 Gigahertz möglich.
Wichtig zu wissen: In der Maßeinheit Hertz wird die Frequenz gemessen. Ein Hertz entspricht einer Schwingung pro Sekunde – ein Gigahertz ist somit schon eine Milliarde Schwingungen pro Sekunde. Je höher die Frequenz, desto geringer ist die Reichweite der Felder. Nur zusätzliche Standorte verhindern Funklöcher.
Die Physik unterscheidet zwischen ionisierender und nichtionisierender Strahlung. Hochfrequente elektromagnetische Felder, die zur Datenübertragung in Mobilfunknetzen verwendet werden, gehören zur Gruppe der nichtionisierenden Strahlung. Der Mobilfunk kann keine Ionisation an Atomen und Molekülen auslösen. Dies bedeutet: Er verändert Atome und Moleküle nicht. Die andere Gruppe, also ionisierende Strahlung, trägt hingegen deutlich mehr Energie in sich. Sie ist in der Lage, Materie zu verändern und chemische Verbindungen aufzubrechen.
Die einzige nachgewiesene Wirkung von Strahlen im Mobilfunk auf den menschlichen Körper: Sie werden in Wärme umgewandelt. Dies geschieht, indem der Körper einen Teil der Strahlungsenergie aufnimmt und absorbiert. Die in der Mobilfunkfrequenz schwingenden geladenen Moleküle erzeugen die Wärme, dies wird thermische Wirkung genannt. Wie viel Energie der Körper aufnimmt, hängt dabei von der Frequenzhöhe und der Stärke des elektromagnetischen Feldes ab. Grundsätzlich gilt: Je höher die Frequenz ist, desto niedriger ist die Eindringtiefe der Strahlen in den menschlichen Körper
Für ortsfeste Mobilfunkanlagen, also Funkmasten, gelten ab einer bestimmten Sendeleistung klare Grenzwerte. Sie beruhen unter anderem auf Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Die Grenzwerte regeln, bis zu welchem Grad Menschen hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein dürfen, ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen fürchten zu müssen. Diese Grenzwerte sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz und in seinen Verordnungen festgelegt und vom jeweilig verwendeten Frequenzbereich abhängig.
Die Stärke der elektromagnetischen Felder nimmt mit jedem Meter Abstand zur Mobilfunkanlage weiter sehr schnell stark ab (Abstandsgesetz). Menschen, die sich in der Nähe einer solchen Anlage aufhalten, sind üblicherweise also nur einem schwachen elektromagnetischen Feld ausgesetzt. Funkmasten befinden sich meist auf Türmen, somit ist ein großer Abstand gewährleistet. Wenn die Strahlung die Bürgerinnen und Bürger erreicht, sind die gesetzlich festgelegten Grenzwerte meist nur zu weniger als einem Prozent der erlaubten Stärke ausgeschöpft.
Durch 5G ändert sich das nicht, wie bisherige Erkenntnisse zeigen. Es werden zwar vermutlich mehr Kleinzellanlagen eingesetzt, die näher an den Menschen heranrücken. Aber die neuen, höheren Frequenzen ab 20 Gigahertz haben eine viel geringere Reichweite und werden leicht abgeschirmt. Außerdem kann durch sogenanntes Beamforming die Strahlung viel gezielter abgegeben werden. Selbst wenn die Exposition zunehmen sollte, wird sie immer noch sehr weit unter den Grenzwerten liegen. Auch in Zeiten von 5G läuft die Forschung zur Wirkung des Mobilfunks weiter.
Wer ein Handy aktiv nutzt, etwa zum Telefonieren, ist wesentlich stärkeren elektromagnetischen Feldern ausgesetzt als durch eine nahe gelegene Mobilfunkanlage. Liegt das Handy direkt am Ohr auf, wirkt die Strahlung direkt auf den Kopf der Nutzerin oder des Nutzers ein. Wenige Zentimeter Abstand verringern die Wirkung jedoch bereits enorm. Das kann man zum Beispiel durch ein Headset oder die Freisprecheinrichtung leicht erreichen.
Sind Telefonate mit dem Handy also ungesund? Diese Folgerung ist vorschnell. Einige wenige Beobachtungsstudien bringen häufiges Telefonieren mit dem Handy in Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für Hirntumore. Deswegen stufte die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) das Telefonieren mit einem Handy als möglicherweise krebserregend ein. Die Mehrzahl der zu diesem Thema durchgeführten Studien konnte jedoch keinen Zusammenhang zwischen Handytelefonaten und Krebserkrankungen nachweisen. Außerdem sollte man wissen, dass es sich bei dieser Einstufung um die gleiche Risikostufe wie beim Essen von rotem Fleisch oder beim Verzehr von sauer eingelegtem Gemüse handelt. Das Trinken von sehr heißen Getränken ist sogar in eine höhere Stufe klassifiziert. Wohlgemerkt, hierbei geht es um Handystrahlung eines Endgerätes am Kopf beziehungsweise Ohr, für Mobilfunkmasten gilt diese Einstufung nicht.
Auch für Mobiltelefone wird die Sicherheit in der Regel durch die Beschränkung des sogenannten SAR-Werts nachgewiesen. Dieser legt fest, dass die vom Körper aufgenommene Energie 2 Watt pro Kilogramm Körpergewebe in Kopf und Rumpf nicht überschreiten darf. Eine Energieaufnahme unterhalb dieses Werts gilt als unbedenklich.
Wer dennoch besorgt ist und vorsorgen will, kann seine oder ihre Exposition weiter verringern, ohne auf das Handy zu verzichten.
Ein gut ausgebautes Netz ist doppelt gut. Eine höhere Dichte an Funkmasten verringert bei gleicher Nutzungsintensität die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder für die Nutzerin oder den Nutzer, denn das Handy strahlt beim Senden weniger. So oder so gelten für Mobilfunkmasten wie auch für mobile Geräte gesetzliche Regeln. Der bewusste Umgang mit Mobilfunkstrahlung ist nichtsdestotrotz richtig und sinnvoll. Auch die Forschung geht weiter. Ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung ist durch den Ausbau der 5G-Technologie nach aktueller Studienlage nicht zu erkennen.